Allgemeines und Technik - Zollvorschriften
MASSIVE STEUER-ERLEICHTERUNG FÜR UNSERE DEUTSCHEN KUNDEN!
betr. Einfuhr von Oldtimern nach Deutschland zum reduzierten MwSt.-Satz von nur noch 7%
Oldtimer-Fahrzeuge können gemäß der seit 01.01.2014 bestehenden zusätzlichen
Anmerkung 1 zum Kapitel 97 als Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert (Sammlerkraftfahrzeuge) der Position 9705 zu einem Einfuhrumsatzsteuersatz von 7 % eingeführt werden, wenn
A: sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet, d. h. keine wesentlichen Änderungen
an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden (Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen.),
B: es mindestens 30 Jahre alt ist und
C: es einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entspricht.
Käufer/Interessenten aus Deutschland wenden sich diesbezüglich bitte an ihre zuständige Zollbehörde.